AGB
1. Allgemeines:
Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote, die für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Firma VARIO-ZAUN und Kunde schriftlich vereinbart wurden.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers und der Hinweis auf seine AGB wird hiermit widersprochen
2. Vertragsabschluss:
Die Angebote der Fa. VARIO-ZAUN stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Fa. VARIO-ZAUN ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch die Fa. VARIO-ZAUN. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Ein Vertrag kommt somit erst mit der Annahme per schriftlichen Bestellung/Unterschrift des Bestellers durch die Fa. VARIO-ZAUN zustande. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Fa. VARIO-ZAUN und müssen schriftlich vereinbart werden. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Liefer- und Leistungsbedingungen:
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Lieferverzögerungen, wie beispielsweise durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen und Verfügungen von hoher Hand, sowie sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse, kann kein Schadenersatzanspruch gegen uns erhoben werden. Die vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Nichteinhaltung rechtfertigt nur den Rücktritt vom Vertrag nach der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Lieferungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Werk bzw. ab Lagerplatz der Fa. VARIO-ZAUN. Frei Bau Lieferungen verstehen sich nur insoweit, als die Zufahrtsverhältnisse die Anfuhr mit schweren Lastzügen ohne Gefahr für das Fahrzeug und die Ladung erlauben. Das Abladen ist Sache des Bestellers. Die Kosten für Zwischentransporte und Umladen der Ware sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem Käufer getrennt in Rechnung gestellt.
Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Bei verweigerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat der Käufer die Zahlung des Kaufpreises zu entrichten, es sei denn, die Verweigerung beruht auf Gründen, welche die Fa. VARIO-ZAUN zu vertreten hat. Erkennt der Käufer bei Erhalt der Ware Schaden an der Verpackung, hat er sich bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Fa. VARIO-ZAUN.
Für Ware im eingebauten Zustand gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungsfristen müssen wir Mahn –und Bearbeitungsgebühren berechnen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle angegebenen Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% beinhalten. Bei vereinbarten Festpreisen behalten wir uns vor, für Lieferungen, welche später als sechs Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn – und Materialkostenerhöhungen anzuheben. Die Fa. VARIO-ZAUN handelt mit keinen Standardwaren, außer bei Zubehörteilen. Alle Sonderanfertigungen für Tor –und Zaunanlagen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierung oder Änderung des Auftrages ist nach begonnener Fertigung nicht mehr möglich. Der Besteller ist zur Abnahme und Zahlung verpflichtet. Technische Änderungen des Bestellers sind, sofern noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde, möglich und bedürfen der Schriftform und der Zustimmung der Fa. VARIO-ZAUN. Mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Alle Sonderanfertigungen für Tor und Zaunelemente inkl. Zubehör sind vor der Fertigung, also sofort nach Auftragsauslösung, mit 50% Anzahlung zu begleichen. Bei Übergabe ist der Restbetrag von 50 % sofort und ohne Abzug per Überweisung oder bar zu entrichten.
6. Gewährleistung:
Die Gewährleistung wird vom Werk auf Durchrosten und Farbe von 10 Jahre Gewährleistet, für alle anderen und Elektrischen Artikel Gewährleisten wir 2 Jahre ab Übergabedatum. Die Fa. Wisniowski LTD arbeitet mit den höchsten Qualitätsnormen und Siegeln des Qualitätszertifikats ISO 9001.
7. Haftungsbeschränkung:
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die Fa. VARIO-ZAUN haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegentand selbst entstanden sind; insbesondere haftet VARIO-ZAUN nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung der Fa. VARIO-ZAUN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. Sofern Die Fa. VARIO-ZAUN fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf ein typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 10 Tagen an die Fa. VARIO-ZAUN auf Kosten des selben zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Fa. VARIO-ZAUN behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadenersatz geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Fristbeginn erfolgt mit Lieferung der Sache.
8. Datenschutz:
Die von Ihnen übermittelten Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellungen verwendet. Alle Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) erfolgt von uns nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die Bestelldaten werden verschlüsselt und gesichert übertragen, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während dieser Übertragung über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien unserer Internetpräsenz. Zugangsdaten für das Kunden-Login, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln da wir keinerlei Verantwortung für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernehmen.
9. Copyright:
Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der entsprechenden Lizenzgeber. Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen von uns sind oder von uns aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne unser Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte vorbehalten.
10. Sonstiges:
Wir haben keinen Einfluss darauf, wenn Artikel von unseren Lieferanten aus dem Programm genommen werden und somit nicht mehr lieferbar sind oder in Art und Ausführung geändert wurden. Sollte uns vom Lieferanten kein Ersatzartikel angeboten werden, so werden wir Sie darüber informieren. Ein Schadenersatzanspruch wegen nicht mehr lieferbarer Artikel kann nicht gegen uns geltend gemacht werden. Preisänderungen einzelner Artikel behalten wir uns vor.
11. Links auf unseren Seiten:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir distanzieren uns deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkter Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Internetseiten angebrachten Links.
12. Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse, ist Leipzig 04347, den 01.06.2019
VARIO-ZAUN
Volksgartenstr. 43
04347 Leipzig